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Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen

Die eigene Gesundheit gestalten heißt sich selbst mit etwas Besonderem zu krönen.

Du machst ein Salutogenese-Training bei mir? Deine Krankenkasse gibt was dazu!

Gesundheitsförderung ist wichtig – wenn du deine Gesundheitsressourcen stärkst, bleibt du leichter und länger gesund.

Dazu gibt es nach dem Gesetz auch einen Anreiz deiner (gesetzlichen) Krankenkasse: Zwei Mal im Jahr bis zu 75 Euro jeweils. Was du dabei beachten musst und wie du diesen Zuschuss erhälst, erkläre ich kurz:

Was darf durch die Krankenkassen gefördert werden?

Das ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), § 20, geregelt: Nach ihrer Satzung müssen die Krankenkassen „Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung)“ anbieten.

Das darf allerdings kein willkürlicher Blumenstrauß an Angeboten sein. Hier haben die Krankenkassen über ihren Spitzenverband Anforderungen definiert:

  • Themenfelder: Dies sind Stress-und (Gesundheits-)Ressourcenmanagement, Ernährung, Bewegungsgewohnheiten und Suchtmittelkonsum.
  • Darunter fallen dann Vorgehensweisen (Konzepte), die sich einzelnen Unterthemen widmen:
    • Multimodales Stressmanagement (also nicht nur z.B. auf Gefühle oder nur auf den Körper orientiert) und Entspannungsverfahren
    • Vermeidung von Fehl- oder Mangelernährung und Reduzierung von Übergewicht
    • Reduzierung von Bewegungsmangel, anforderungsgerechte Bewegung
    • Förderung des Nichtrauchens oder Reduzierung von Alkoholkonsum bis zur Abstinenz
  • Diese Konzepte müssen nachgewiesenermaßen wirksam sein (Stand der Wissenschaft bzw. über Nachweisstudien).

Erst wenn ein Anbieter dazu formale Voraussetzungen erfüllt hat wie ein definierter Kursplan mit entsprechenden Unterlagen oder Anweisungen, wird sein Konzept zertifiziert.

Dann braucht es noch qualifizierte Kursleiter, die

  • die für das Themenfeld geeignete Qualifikationen nachweisen können,
  • in das Konzept auch nachweislich durch den Kursanbieter eingewiesen wurden und
  • dabei gezeigt haben, dass sie den Kurs sachgerecht durchführen können.
woran erkenne ich, dass mein kurs förderfähig ist?

Am einfachsten, wenn du in der zentralen Datenbank der Krankenkassen nachsiehst. Das setzt aber voraus, dass der Anbieter den Kurs dort ausgeschrieben hat. Oder wenn der Anbieter sein Zertifikat dazu zeigen kann.

Für meine Kurse findest du dazu geeignete Links direkt bei den Trainingsausschreibungen. Oder direkt weiter unten.

wie läuft die Förderung ab?

Wenn du an einem zertifizierten Kurs eines qualifizierten Kursleiters teilnimmst, erhälst du bei erfolgreicher Teilnahme ein Teilnahmezertifikat. Das kann auch zusätzlich ein vom Kursleiter selbst erstelltes sein, unbedingt aber muss er dir eines nach Vorgabe durch die Krankenkassen ausgefüllt und unterschrieben geben. Darin steht genau, wie der Kurs heißt (Titel und Kurs-ID), wann und wo er stattgefunden hat, dein gezahlter Beitrag, welcher Anbieter ihn durchgeführt hat.

Dann noch deine Bankdaten eintragen und an deine gesetzliche Krankenkasse senden.

Wieviel Geld erhalte ich erstattet?

Das lässt sich nicht ganz pauschal beantworten. Denn deine Krankenkasse kann hier in ihrer Satzung auch höhere Werte als 75 Euro pro Kurs (2 Mal im Jahr) oder niedrigere oder nur etwas für einen Kurs anbieten. Mach‘ dich da am besten bei deiner Krankenkasse schlau.

ZPP-Zertifikat Salute (KU-ST-V2NVGF)
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