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Die eigene Gesundheit gestalten heißt sich selbst mit etwas Besonderem zu krönen.

Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen

Gesundheitsförderung ist wichtig – wer seine Gesundheitsressourcen stärkt, bleibt leichter und länger gesund.

Dazu gibt es nach gesetzlichen Vorgaben auch einen Anreiz der (gesetzlichen) Krankenkassen: Zwei Mal im Jahr bis zu 75 Euro jeweils. Das gilt für privat wahrgenommene Trainings, kann aber auch im Unternehmensumfeld genutzt werden.

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu:

Was darf durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden?

Das ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), § 20, geregelt: Nach ihrer Satzung müssen die Krankenkassen „Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung)“ anbieten.

Das darf allerdings kein willkürlicher Blumenstrauß an Angeboten sein. Hier haben die Krankenkassen über ihren Spitzenverband Anforderungen definiert:

  • Themenfelder: Dies sind Stress-und (Gesundheits-)Ressourcenmanagement, Ernährung, Bewegungsgewohnheiten und Suchtmittelkonsum.
  • Darunter fallen dann Vorgehensweisen (Konzepte), die sich einzelnen Unterthemen widmen:
    • Multimodales Stressmanagement (also nicht nur z.B. auf Gefühle oder nur auf den Körper orientiert) und Entspannungsverfahren
    • Vermeidung von Fehl- oder Mangelernährung und Reduzierung von Übergewicht
    • Reduzierung von Bewegungsmangel, anforderungsgerechte Bewegung
    • Förderung des Nichtrauchens oder Reduzierung von Alkoholkonsum bis zur Abstinenz
  • Diese Konzepte müssen nachgewiesenermaßen wirksam sein (Stand der Wissenschaft bzw. über Nachweisstudien).

Erst wenn ein Anbieter dazu formale Voraussetzungen erfüllt hat wie ein definierter Kursplan mit entsprechenden Unterlagen oder Anweisungen, wird sein Konzept zertifiziert.

Darüber hinaus müssen die Kursleiter qualifiziert sein:

  • die für das Themenfeld geeignete Qualifikationen nachweisen können,
  • in das Konzept auch nachweislich durch den Kursanbieter eingewiesen wurden und
  • dabei gezeigt haben, dass sie den Kurs sachgerecht durchführen können.

Woran ist erkennbar, dass ein Kurs förderfähig ist?

Am einfachsten lässt sich dies herausfinden, indem man in der zentralen Datenbank der Krankenkassen nachsieht. Das setzt aber voraus, dass der Anbieter den Kurs dort ausgeschrieben hat. Oder wenn der Anbieter sein Zertifikat dazu zeigen kann.

Für meine Kurse „Gelassen und sicher im Stress“ sowie „Salute!“ bin ich zertifiziert.

Wie läuft die Förderung ab?

Wer an einem zertifizierten Kurs eines qualifizierten Kursleiters teilnimmt, erhält bei erfolgreicher Teilnahme ein Teilnahmezertifikat. Das kann auch zusätzlich ein vom Kursleiter selbst erstelltes sein, unbedingt aber muss er eines nach Vorgabe durch die Krankenkassen ausgefüllt und unterschrieben geben. Darin steht genau, wie der Kurs heißt (Titel und Kurs-ID), wann und wo er stattgefunden hat, der gezahlter Beitrag, welcher Anbieter ihn durchgeführt hat.

Damit kann dann der Antrag an die gesetzliche Krankenkasse nach Ergänzung der Bankdaten eingereicht werden.

Wieviel Geld erstattet die Krankenkasse?

Das lässt sich nicht ganz pauschal beantworten. Denn die Krankenkasse kann hier in ihrer Satzung auch höhere Werte als 75 Euro pro Kurs (2 Mal im Jahr) oder niedrigere oder nur etwas für einen Kurs anbieten. Dazu gibt die Krankenkasse zumeist auf ihre Webseite Auskunft.

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